Scheinerweiterung

Prüfungen für Scheinerweiterungen (Heißluft auf Gas und umgekehrt)

Glühen bei Ballontaufe
Der Gasballon ist gelandet
Erforderlich ist eine praktische Prüfung, bei der der Bewerber gegenüber dem Prüfer auch einen angemessenen Stand der theoretischen Kenntnisse in der anderen Klasse auf den folgenden Gebieten nachweisen muss:
  • Grundlagen des Fliegens
  • betriebliche Verfahren
  • Flugleistung und Flugplanung sowie
  • allgemeine Flugzeugkunde
Im Rahmen meiner Prüferlizenz bin ich berechtigt, diese praktischen Prüfungen abzunehmen.
Da es sich bei dieser Prüfung nicht um eine "Erstprüfung" handelt, kann der Prüfer  (Verzeichnis beim LBA) selbst gewählt werden.

Für die Erweiterung auf andere Gruppe (Größe) sind 2 Schulungsfahrten mit einem Lehrberechtigten erforderlich.
Diese Schulungsfahrten können auch außerhalb einer ATO erfolgen. Eine praktische Prüfung ist nicht erforderlich,
Share by: