Scheinerweiterung Klasse/Gruppe

Scheinerweiterung

Scheinerweiterung auf eine andere Ballonklasse
(Heißluftballon auf Gasballon oder umgekehrt)

Die Rechte einer BPL sind auf die Ballonklasse (Gasballon oder Heißluftballon) und -gruppe (Größe) beschränkt, in der die praktische Prüfung absolviert wurde. Diese Beschränkung kann aufgehoben werden, wenn der Pilot folgende Bedingungen erfüllt:
bei
Erweiterung von Ballonklasse Heißluft auf Ballonklasse Gas (oder umgekehrt) innerhalb derselben Gruppe (Größe)
a) 5 Schulungsflüge mit einem Lehrberechtigten und
b) eine praktische Prüfung, bei der der Bewerber gegenüber dem Prüfer auch einen angemessenen Stand der theoretischen Kenntnisse in der anderen Klasse auf den folgenden Gebieten nachweisen muss:

         - Grundlagen des Fliegens,
         - betriebliche Verfahren,
         - Flugleistung und Flugplanung sowie
         - allgemeine Flugzeugkunde

Die Erweiterung auf eine andere Ballonklasse muss innerhalb einer ATO / DTO erfolgen.

Aufrüsten Sanderwiese Augsburg
Gasballon - gelandet

Scheinerweiterung auf eine andere Ballongruppe (Größe)

Die Rechte einer BPL sind auf die Ballonklasse und -gruppe A (Heißluft bis 3.400 m³) beschränkt, in der die praktische Prüfung absolviert wurde.

Diese Beschränkung kann aufgehoben werden, wenn der Pilot folgende Bedingungen erfüllt:

bei einer Erweiterung auf eine andere Gruppe (Größe) innerhalb derselben Klasse von Ballonen mindestens Folgendes absolviert hat:

1.0) Zwei Schulungsflüge auf einem Ballon der betreffenden Gruppe sowie

2.0) die folgenden Flugstunden als PIC auf Ballonen:

2.1) für Ballone mit einem Hülleninhalt zwischen 3.401 m³ und 6.000 m³ (Gruppe B) mindestens 100 Stunden;

2.2) für Ballone mit einem Hülleninhalt zwischen 6.001 m³ und 10.500 m³ (Gruppe C) mindestens 200 Stunden;

2.3) für Ballone mit einem Hülleninhalt über 10.500 m³ (Gruppe D) mindestens 300 Stunden;

2.4) für Gasballone mit einem Hülleninhalt über 1.260 m³ mindestens 50 Stunden. 

Die Schulungsflüge können außerhalb einer ATO erfolgen.


Großballon in Kappadokien

Scheinerweiterung "com ops - (gegen Entgelt)

Die Ballonpilotenlizenz (BPL) kann nach dem Scheinerhalt nur ohne Vergütung im nichtgewerblicher Verkehr ausgeübt werden.
  Ab 18 Jahren und
  • - 50 Fahrstunden als Pilot, 50 Starts und Landungen sowie
  • - einer Befähigungsprüfung mit einem  Prüfer
    kann gegen Entgelt gefahren werden (com ops Eintag)
über der Lechstaustufe 23

Scheinerweiterung für Nachtfahrten

Die Lizenz zum Führen eines Heißluftballons oder eines Gasballons kann auf

Fahrten bei Nacht erweitert werden, wenn der Bewerber mindestens

  • 2 Schulungsflüge bei Nacht
  • von mindestens jeweils einer Stunde Dauer absolviert hat.

Die Schulungsflüge können außerhalb einer ATO erfolgen.

Start zur Nachtfahrt

Scheinerweiterung auf Fesselballone

  1. Die Rechte der BPL sind auf ungefesselte Flüge beschränkt. Diese Beschränkung kann aufgehoben werden, wenn der Pilot
    mindestens 2 Ausbildungaufstiege in Fesselballonen absolviert hat.
  2. Die Absolvierung dieser zusätzlichen Ausbildung muss in das Fahrtenbuch des Piloten eingetragen und vom Lehrberechtigten unterzeichnet werden.
  3. Zur Aufrechterhaltung dieses Rechts muß der Pilot während der letzten 48 Monate mindestens 1 Fesselaufstieg absolviert haben.
  4. Wenn der Pilot die Anforderung gemäß Buchstabe c nicht erfüllt, muss er die zusätzliche Zahl der Flüge in Fesselballonen in einem Flug mit Fluglehrer oder alleine unter der Aufsicht eines Lehrberechtigten absolvieren, um die Rechte zu erneuern.
Das Verfahren zum gefesselten Aufstieg muss im Flughandbuch des Ballonherstellers beschrieben sein.

Zur Durchführung der Ausbildungsaufstiege für Fesselballone bin ich im Rahmen meiner Lizenz berechtigt.
Fesselstart in Saudi-Arabien
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