Ausbildung zum Ballonpiloten

Die Ausbildung zum Ballonpiloten

Vorbemerkung

Die Luft wird aus der Hülle  gedrückt

Die Ausbildung zum Ballonpiloten erfordert erhebliches Engagement und einen hohen Zeitaufwand. Insgesamt muss ungefähr ein Jahr für die Ausbildung angesetzt werden. Aber auch nach der Ausbildung muss für das Hobby "Ballonsport" ein Großteil der Freizeit  angesetzt werden um mit der notwendigen Sicherheit und damit auch mit der entsprechenden Freude Ballon zu fahren. Darüber sollte sich jeder Interessierte am Ballonschein im Klaren sein. Es sollte auch vor der Ausbildung bereits klar sein, wo der künftige Ballonpilot dann später auch Ballone fahren kann damit er in Übung bleibt.

Aufrüsten des UR-Ballons

Schon vor Beginn der Ausbildung empfiehlt es sich die notwendige fliegerärztliche Untersuchung machen zu lassen.

In jedem Fall aber sollte ein am Ballonschein Interessierter einige Zeit in einem Verein oder einer Ballongruppe mit dabei sein - auch als Verfolger - um wirklich festzustellen, ob ihm der Sport mit all seinen Aspekten auch wirklich Spaß macht. Ballonfahren bedeutet ja auch, sich immer wieder mit dem Wetter auseinander zu setzten, auf besseres Wetter zu warten und auch früh aufstehen zu müssen.


Nicht zuletzt muss der Ballonpilot auch mit der Verantwortung für seine Mitfahrer umgehen können!

Allgemeines

in Kössen kurz vor dem Start

Mit Inkrafttreten der EU VO 1178/2011 am 08.04.2013 wurde die gesamte Ausbildung zum Ballonpiloten europaweit vereinheitlicht und neu geregelt. 

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/357 vom 4. März 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/395 in Bezug auf Ballonpilotenlizenzen wurde das Lizenzwesen für Ballone erneut überarbeitet und in die VO (EU) 2018/395 als "BFCL-Regelungen" integriert.


Die folgenden Informationen sollen einen Einblick in die neuen Regelungen geben.

Blick in den Korb des Erdinger-Ballons

Die Ausbildung zum Ballonfahrer nur noch in einer „Approved Training Organisation“ (ATO) oder einer "Declared Training Organisation (DTO) erfolgen. Inhaber einer ATO / DTO können Vereine, Verbände oder gewerbliche Anbieter sein.

Geregelt sind die Anforderungen an die Ausbildung im Wesentlichen im Anhang III der Verordnung (EU) 2018/395 und den nationalen Vorschriften wie z.B. in der Verordnung für Luftfahrtpersonal (LuftPersV).

Um Freiballone führen zu dürfen ist eine Pilotenlizenz für Ballone (BPL)  oder eine eingeschränkte Lizenz (LAPL(B)) erforderlich.

Das Mindestalter für beide Lizenzen beträgt 16 Jahre, vor der ersten Alleinfahrt im Rahmen der Ausbildung muss der Schüler mindestens 14 Jahre alt sein.

Um gegen Vergütung Ballon zu fahren, muss der Inhaber einer BPL mindestens 18 Jahre alt sein, mindestens 50 Flugstunden nachweisen und eine zusätzliche Befähigungsüberprüfung für den gewerblichen Betrieb (Com Ops) ablegen. 

Hierzu noch einige Begriffe bzw. Abkürzungen:

BPL            Ballonpilotenlizenz
LAPL(B)    Leichtflugzeug-Pilotenlizenz für Ballone (nichtgewerbliche Lizenz, bis 3.400m³ Hülleninhalt, max. 4 Insassen, ohne Entgelt
ATO           Ausbildungsorganisation (Approved Training Organisation)
FI               Fluglehrer (Lizenz hat 3 Jahre Gültigkeit) (Flight Instructor)
FE              Flugprüfer (Flight Examiner)
FIE            Prüfer für Fluglehrer
PIC           verantwortlicher Pilot
PICUS      Kopilot, der unter Aufsicht die Funktion eines verantwortlichen Piloten ausführt
SPIC         verantwortlicher Pilot in Ausbildung = Flugschüler, der bei einem Flug mit Fluglehrer als PIC handelt ohne dass der Fluglehrer Einfluss
                 auf den Flug nimmt oder diesen kontrolliert
HT            Ausbildungsleiter (Head of Training)

Umfang der Ausbildung

Die Dauer der Ausbildung ist je nach Ausbildungsschule unterschiedlich und liegt in der Regel zwischen 1 bis 1 ½ Jahren.
Die fachliche Voraussetzung für den Erwerb einer Lizenz für Ballone sind
  1. ) ein theoretischer Ausbildungslehrgang in einer ATO und
  2. ) eine praktische Ausbildung in einer ATO

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung und Prüfung umfasst folgende Sachgebiete:

a) allgemeine Sachgebiete:
  • Luftrecht,
  • menschliches Leistungsvermögen,
  • Meteorologie und
  • Kommunikation;
b) besondere Sachgebiete bezüglich der verschiedenen Luftfahrzeugkategorien:
  • - Grundlagen des Fliegens,
  • - Betriebsverfahren,
  • - Flugleistung und Flugplanung,
  • - allgemeine Luftfahrzeugkunde in Bezug auf Ballone und
  • - Navigation

Praktische Ausbildung

Um die Lizenz für Ballone -BPL- zu machen, ist eine praktische Ausbildung erforderlich.
  • Die Fahrausbildung mit Fluglehrer (Flight Instructor - FI) umfasst
  • in derselben Ballonklasse (Gas- oder Heißluftballon)
  • mindestens 16 Fahrstunden, davon im Unterricht 12 Stunden mit FI mit 10 Füllungen, 20 Starts- und Landungen sowie eine überwachte Alleinfahrt von mindestens 30 Minuten Dauer.
  • Die Ausbildung kann seit 08.04.2020 noch auf der kleinsten Ballongröße (Gruppe A mit maximal 3.400 m³ Hülleninhalt)) gemacht werden.
  • Die Lizenz kann dann auf eine andere Ballonklasse (Gas / HL) oder Ballongruppe (Größe) und für den gewerblichen Betrieb erweitert werden. Für die Erweiterung auf die nächste Ballongruppe B (Hülleninhalt von 3.401 bis 6.000 m³) muss der Pilot z.B. mindestens 100 Flugstunden und zwei Schulungsflüge auf der Gruppe B nachweisen.

Theoretische Prüfung

Eine Prüfungsarbeit wird mit bestanden bewertet, wenn der Bewerber mindestens 75 % der bei dieser Arbeit erreichbaren Punkte erreicht hat.
Es wird keine Strafpunktbenotung angewandt.
Sofern nicht etwas anderes festgelegt ist, hat ein Bewerber die Prüfung der theoretischen Kenntnisse für die entsprechende Pilotenlizenz oder Berechtigung erfolgreich abgeschlossen, wenn er alle erforderlichen Prüfungsarbeiten innerhalb einer Frist von 18 Monaten, gerechnet ab dem Ende des Kalendermonats, in dem der Bewerber erstmals zu einer Prüfung angetreten ist, bestanden hat.
Wenn ein Bewerber eine der Prüfungsarbeiten nach 4 Versuchen nicht bestanden hat, oder wenn er nicht alle Arbeiten innerhalb von entweder 6 Sitzungen oder der in Absatz 2 genannten Frist bestanden hat, muss er alle Prüfungsarbeiten wiederholen.
Bevor sich ein Bewerber den Prüfungen erneut unterzieht, muss er eine weitere Ausbildung bei einer ATO durchlaufen. Der erforderliche Umfang der Ausbildung wird von der Ausbildungsorganisation auf der Grundlage der Bedürfnisse des Bewerbers festgelegt.
Gültigkeitszeitraum
Der erfolgreiche Abschluss der Prüfungen der theoretischen Kenntnisse bleibt gültig:
zur Erteilung einer Ballon-Pilotenlizenz für einen Zeitraum von 24 Monaten;
Die genannten Zeiträume werden ab dem Tag gerechnet, zu dem der Pilot die Prüfung der theoretischen Kenntnisse erfolgreich abgelegt hat.
Die theoretische Prüfung ist in der Regel eine schriftliche oder computergesteuerte Prüfung.

Praktische Prüfung

Start zu einer Prüfungsfahrt

Vor Ablegung einer praktischen Prüfung für die Erteilung einer Lizenz, einer Berechtigung oder eines Zeugnisses muss der Bewerber die Prüfung der theoretischen Kenntnisse bestanden haben, es sei denn, er hat einen Kurs für durchgehende Flugausbildung absolviert.

In jedem Fall muss immer erst die theoretische Ausbildung abgeschlossen sein, bevor die praktischen Prüfungen abgelegt werden.

Derjenige, der eine praktische Prüfung ablegen möchte, muss nach Abschluss der Ausbildung von der Organisation/Person, die für die Ausbildung verantwortlich ist, für die Prüfung empfohlen werden. Die Schulungsaufzeichnungen müssen dem Prüfer vorgelegt werden.

Bewerber um eine BPL, SPL oder PPL müssen durch Ablegen einer praktischen Prüfung nachweisen, dass sie als PIC in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie die einschlägigen Verfahren und Manöver mit der den verliehenen Rechten angemessenen Kompetenz beherrschen.

Bewerber um die praktische Prüfung müssen Flugausbildung auf derselben Luftfahrzeugklasse oder demselben Luftfahrzeugmuster oder einer Gruppe von Ballonen erhalten haben, die für die praktische Prüfung verwendet werden. 

Im Bereich der Heißluftballone kann die Ausbildung und die Prüfung nur noch auf einem Ballon der Gruppe A (bis 3.400 m³ Hülleninhalt) erfolgen.

Aufrüsten im Winter

Prüfungsmaßstäbe:

Die praktische Prüfung ist in verschiedene Teile gegliedert, in denen die verschiedenen Phasen des Fluges entsprechend der geflogenen Luftfahrzeugkategorie behandelt werden.

Wenn der Bewerber einen Punkt eines Prüfungsteils nicht besteht, ist der gesamte Prüfungsteil nicht bestanden. Wenn der Bewerber mehr als einen Prüfungsteil nicht besteht, ist die gesamte Prüfung nicht bestanden. Wenn der Bewerber nur 1 Prüfungsteil nicht besteht, muss er nur diesen Prüfungsteil wiederholen.

Muss die Prüfung wiederholt werden, so bewirkt Nichtbestehen eines Teils - einschließlich jener Teile, die bei einem früheren Versuch bestanden wurden -, dass der Bewerber die gesamte Prüfung nicht bestanden hat.

Falls nicht sämtliche Prüfungsteile in 2 Versuchen bestanden werden, muss eine weitere Ausbildung absolviert werden. 

Kosten

Der komplette Pilotenschein für Heißluftballone in einer gewerblichen Schule kostet zwischen 5.000 - 8.000 EUR. Darin enthalten sind der Theorielehrgang und die praktischen Ausbildungsfahrten.
Günstiger ist die Ausbildung in einer ATO / DTO eines Ballonvereins oder des Luftsportverbandes Bayern da die Ausbilder hier ehrenamtlich arbeiten.
Die genauen Kosten Variieren von Verein zu Verein.

Sprechfunkzeugnis

Um den Ballon auch im kontrollierten Luftraum führen zu dürfen, ist ein Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis (BZF) notwendig. Dieses kann entweder in Deutsch (BZF II) oder Englisch (BZF I) abgelegt werden. Die Sprechfunkprüfung von etwa 30 Minuten Dauer je Bewerber beinhaltet die praktische Abwicklung des Sprechfunkverkehrs unter der Annahme eines Fluges nach Sichtflugregeln entweder in deutscher Sprache (BZF II) oder in deutscher und englischer Sprache sowie das Lesen eines Textes in englischer Sprache und die Übersetzung ins Deutsche (BZF I). Die Abwicklung des Sprechfunkverkehrs kann für mehrere Bewerber zusammen durchgeführt werden.

Das Sprechfunkzeugnis sollte in jedem Fall erworben werden. Da in der Ausbildung hierzu auch Bereiche wie z.B. Navigation mit abgehandelt werden, empfiehlt es sich, das Sprechfunkzeugnis bereits zu Beginn der Ausbildung abzulegen.

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